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AGB DER TELECLIX GMBH FÜR PRODUKTE
Stand: Januar 2005
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der TeleClix GmbH, Rosa-Luxemburg-Str. 4d, 14482 Potsdam und dem Kunden.
1.2. Ein Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Bestellung durch den Kunden und die TeleClix GmbH oder- soweit eine formlose Bestellung für die jeweilige Geschäftsart vorgesehen ist- mittels einer Bestellung des Kunden und Zugang einer entsprechenden Auftragsbestätigung der TeleClix GmbH beim Kunden, spätestens jedoch mit Erbringung der Dienstleistungen zustande.
1.3. Weitere Bedingungen können sich aus Dokumenten ergeben, die von der TeleClix GmbH bereitgestellt und als Anlagen und Auftragsdokumente Teil des jeweiligen Vertrags werden. Anlagen werden durch Bezugnahme Vertragsbestandteil.
1.4. Bei Widersprüchen zwischen den Bedingungen der verschiedenen Vertragsdokumente haben die Bestimmungen von Anlagen Vorrang vor den Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen.
1.5. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden per Brief oder E-Mail mitgeteilt. Die TeleClix GmbH kann mit einer Frist von drei Monaten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern. Rückwirkende Änderungen der Bestimmungen sind ausgeschlossen. Die Änderungen werden zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt wirksam und gelten für Neuaufträge, Vertragsverlängerungen und Verträge, unter denen fortlaufende und wiederkehrende Leistungen erbracht werden. Bei bestehenden Verträgen, unter denen fortlaufende und wiederkehrende Leistungen erbracht werden und die eine vorbestimmte, verlängerbare Vertragslaufzeit aufweisen, kann der Kunde verlangen, dass die mitgeteilten Änderungen erst zum Beginn der Verlängerungsperiode wirksam werden, soweit die Änderungen die gegenwärtig geltenden Bestimmungen berühren und für den Kunden nachteilig sind.
2. Liefertermine
2.1. Die TeleClix GmbH wird sich bemühen, die vom Kunden gewünschten Termine für Lieferungen und Leistungen zu erfüllen und wird den Kunden über den Lieferstatus informieren.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Neben dem für ein Produkt zu bezahlenden Preis können zusätzliche Gebühren berechnet werden (z.B. Expresszuschlag). Die TeleClix GmbH wird den Kunden im Einzelfall über derartige zusätzliche Gebühren im Voraus informieren.
3.2. Eine Senkung von allgemein gültigen Preisen/ Gebühren wird die TeleClix GmbH an den Kunden weitergeben. Die Preis- bzw. Gebührensenkung wird für Beträge wirksam, die bei oder nach deren Inkrafttreten fällig werden. Preise können ohne Einhaltung einer Frist erhöht werden. Eine solche Kaufpreiserhöhung hat jedoch keine Auswirkungen auf bestehende Verträge, soweit die Bestellung des Kunden vor Ankündigung der Preiserhöhung bei der TeleClix GmbH eingegangen ist.
3.3. Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann die TeleClix GmbH Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangen.
Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertragszeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
Der Kunde kann nur aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1. Bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises für eine Ware bleibt diese Eigentum der TeleClix GmbH.
Kommt der Kunde mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, kann die TeleClix GmbH, unbeschadet ihrer sonstigen Rechte, die Ware nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zur Sicherung ihrer Rechte zurücknehmen, wenn sie dies dem Kunden zuvor angekündigt hat.
Der Kunde ist nicht berechtigt, im Eigentum der TeleClix GmbH befindliche Ware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen.
5. Lizenzbedingungen für Software
5.1. Durch den Erwerb eines Softwareprogrammes der TeleClix GmbH wird der Kunde Lizenznehmer dieser Software.
5.2. Die TeleClix GmbH gewährt dem Kunden das Recht, die gelieferte Software ausschließlich firmenintern zu nutzen. Weitergehende Rechte bedürfen gesonderter schriftlicher Vereinbarungen. Eine Weitergabe der Software an Dritte, ein Vermieten/Verleasen oder Verleihen oder eine Vergabe von Unterlizenzen ist ausdrücklich untersagt.
5.3. Es ist ausdrücklich untersagt, die gelieferte Software, gleich welcher Art zu verändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu entkompilieren oder zu entassemblieren oder als Grundlage eigener Software zu verwenden.
5.4. Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Die TeleClix GmbH macht darauf aufmerksam, dass der Lizenznehmer für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen haftet, die der TeleClix GmbH entstehen.
6. Haftung
6.1. Die TeleClix GmbH haftet für Schäden, die durch Verletzungen einer mit dem Abschluss des Vertrags übernommenen Garantie entstanden sind, für Personenschäden sowie für Schäden, die sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
6.2. Die TeleClix GmbH haftet bei leicht fahrlässigem Verhalten nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, selbst wenn die TeleClix GmbH über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde.
7. Sonstige Rechte und Pflichten
7.1. Der Kunde und die TeleClix GmbH stimmen darin überein, dass:
a) der Austausch vertraulicher Informationen einer separaten schriftlichen Vereinbarung bedarf;
b) Ansprüche aus diesem Vertrag einer dreijährigen Verjährungsfrist unterliegen, soweit nicht eine längere Frist zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist;
c) mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen keine der Parteien für die Nichterfüllung von Verpflichtungen aus Gründen, die außerhalb ihres eigenen Einflussbereichs liegen, verantwortlich sind;
d) der Kunde nicht berechtigt ist, Leistungen unter diesem Vertrag oder Teile hiervon seinerseits auf den Markt zu bringen oder in anderer Weise bereitzustellen;
e) der Kunde verpflichtet ist, der TeleClix GmbH ausreichenden, freien und sicheren Zugang zu seinen Räumlichkeiten und Systemen zu verschaffen und ihr ein Recht zur Nutzung einzuräumen, damit die TeleClix GmbH ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllen kann;
f) der Kunde die Mitwirkungspflichten fristgemäß erfüllt. Geschieht dies nicht und entstehen dadurch Verzögerungen und / oder Mehraufwand, kann die TeleClix GmbH Änderungen des Zeitplans und der vereinbarten Gebühren/Preise verlangen. Ferner kann die TeleClix GmbH dem Kunden eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung der Mitwirkungspflichten setzten nach deren Ablauf die TeleClix GmbH zur Kündigung des Vertrags berechtigt ist. Eine automatische Vertragsaufhebung nach Ablauf der Frist erfolgt nicht.
8. Geltungsbereich
8.1. Lieferungen und Leistungen der TeleClix GmbH erfolgen ausschließlich zu den Geschäftsbedingungen der TeleClix GmbH. Der Geltung von Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
8.2. Sämtliche Rechte und Verpflichtungen der Vertragsparteien können- soweit nicht abweichend vereinbart- nur in Deutschland wahrgenommen oder erfüllt werden.
8.3. Beide Vertragsparteien stimmen darin überein, dass sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragspartner in Verbindung mit dieser Vereinbarung dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unterliegen.
8.4. Sonstige Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrags bedürfen der Zustimmung beider Parteien und der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
8.5. Sollten einzelne Bedingungen oder Vertragsteile unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen und Vertragsteile in Kraft.
8.6. Der Gerichtsstand ist Potsdam.
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